Sterilisationschirurgie – eine Entscheidung treffen
Eine Sterilisationsoperation ist ein Verfahren, das durchgeführt wird, um zukünftige Schwangerschaften dauerhaft zu verhindern.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Entscheidung für eine Sterilisationsoperation.
Die Sterilisationschirurgie ist ein Verfahren zur dauerhaften Verhinderung der Fortpflanzung.
- Eine Operation bei Frauen wird als Tubenligatur bezeichnet.
- Eine Operation bei Männern wird als Vasektomie bezeichnet.
Menschen, die keine Kinder mehr haben möchten, können sich für eine Sterilisationsoperation entscheiden. Einige mögen die Entscheidung jedoch später bereuen. Männer oder Frauen, die zum Zeitpunkt der Operation jünger sind, ändern ihre Meinung eher und wünschen sich in Zukunft Kinder. Obwohl beide Verfahren manchmal rückgängig gemacht werden können, müssen beide als dauerhafte Formen der Geburtenkontrolle betrachtet werden.
Bei der Entscheidung, ob Sie ein Sterilisationsverfahren durchführen lassen möchten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
- Ob Sie in Zukunft weitere Kinder haben wollen oder nicht
- Was Sie tun sollten, wenn Ihrem Ehepartner oder einem Ihrer Kinder etwas zustößt
Wenn Sie geantwortet haben, dass Sie vielleicht ein weiteres Kind haben möchten, ist eine Sterilisation nicht die beste Option für Sie.
Es gibt andere Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu verhindern, die nicht dauerhaft sind. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über alle Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen, bevor Sie sich für ein Sterilisationsverfahren entscheiden.
Entscheidung für eine Sterilisationsoperation
- Hysterektomie
- Tubenligatur
- Tubenligatur - Serie
Isley MM. Postpartale Betreuung und langfristige Gesundheitsaspekte. In: Landon MB, Galan HL, Jauniaux ERM, et al., Hrsg. Gabbes Geburtshilfe: normale und problematische Schwangerschaften. 8. Aufl. Philadelphia, PA: Elsevier; 2021: 24.
Rivlin K, Westhoff C. Familienplanung. In: Lobo RA, Gershenson DM, Lentz GM, Valea FA, Hrsg. Umfassende Gynäkologie. 7. Aufl. Philadelphia, PA: Elsevier; 2017: Kapitel 13.